Am 17. April 1895 war die Regierung der Qing-Dynastie gezwungen, einen ungleichen Vertrag mit der japanischen Meiji-Regierung in Shimonoseki zu unterzeichnen. Dessen Artikel 2 lautet:
China überl?sst Japan für immer die volle Souver?nit?t über die folgenden Gebiete, zusammen mit allen Befestigungsanlagen, Arsenalen und Rüstungsfabriken sowie anderem ?ffentlichen Eigentum dieser Gebiete:
I. Der südliche Teil der Provinz Fengtian innerhalb folgender Grenzen: Die Grenzlinie beginnt an der Mündung des Yalu-Flusses und führt flussaufw?rts an die Mündung des Anping-Flusses. Von dort aus erreicht sie weiter Fenghuangcheng, Haicheng und Yingkou und endet dort. Südlich von dieser Linie ist das abzutretende Gebiet, alle oben genannten St?dte und Kreise eingeschlossen. Nachdem die Grenzlinie den Liaohe-Fluss in Yingkou erreicht hat, führt sie flussabw?rts bis nach Binkou. Auf dieser Strecke gilt die Mitte des Liaohe-Flusses als Grenzlinie.
Diese Abtretung gilt auch für alle zugeh?rigen Inseln der Provinz Fengtian an der ?stlichen Küste des Liaodong-Golfs und an der n?rdlichen Küste des Gelben Meeres.
II. Die Taiwan-Insel und alle dazu geh?renden Inseln.
III. Zur Penghu-Inselgruppe (Pescadores) geh?ren alle Inseln, die zwischen 119° und 120° ?stlicher L?nge sowie zwischen 23°und 24°n?rdlicher Breite liegen.